Dienstleistungen von A - Z

Hier finden Sie kurze Informationen zu sämtlichen, von der Gemeinde Rohr angebotenen Dienstleistungen.

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A
Abfallentsorgung

Generelle Informationen zur Abfallentsorgung im Landkreis Kelheim finden Sie hier. Informationen zur Abfallentsorgung in der Marktgemeinde können Sie hier einsehen und downloaden.

Abmeldung des Wohnsitzes

Erforderliche Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (als Identitätsnachweis)


Grundsätzlich besteht für Sie keine Notwendigkeit, Ihre Wohnung bei einem Wegzug aus Rohr i.NB abzumelden. Mit der Anmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde (Meldebehörde am Ort Ihrers neuen Wohnsitzes) erhält der Markt Rohr i.NB im Wege der Datenübermittlung eine Wegzugsmitteilung zur Berichtigung des Melderegisters.

Eine Abmeldung Ihrerseits ist nur dann erforderlich, wenn Sie nach dem Auszug keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Die Abmeldung ist dann frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich und muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen.

 

Abmeldung eines Fahrzeugs

Diesen Service erhalten Sie bei der Kfz-Zulassungstelle am Landratsamt.

Altersjubilare

Der Markt Rohr i.NB gratuliert den Altersjubilaren der Gemeinde ab dem vollendeten 80. Lebensjahr alle fünf Jahre. Zur persönlichen Gratulation besucht die Erste Bürgermeisterin die Altersjubilare nach vorheriger telefonischer Anmeldung durch das Vorzimmer der Ersten Bürgermeisterin.

B
BAföG

Informationen über die Gewährung von Ausbildungsförderung für Schüler (BAföG) und Personen, die Ihre beruflicher Qualifizierung ausbauen möchten (sogenanntes Meister-BAföG) erhalten Sie beim zuständigen Landratsamt Kelheim.

Bauantrag

Ihren Bauantrag reichen Sie im Rathaus Rohr i.NB, Sachgebiet Bauwesen ein.

Das Baurecht ist ein sehr umfassendes Rechtsgebiet, das sich auf einer übersichtlichen Internetpräsenz nicht darstellen lässt.

Wir empfehlen Ihnen vorab die baurechtlichen Informationen für Ihr Vorhaben einzuholen. Hierzu bieten wir Ihnen und Ihrem beauftragten Planern ein persönliches Beratungsgespräch mit uns an, bei dem wir Ihr Vorhaben in Ruhe mit Ihnen besprechen. Bitte nutzen Sie unseren Service, Sie vermeiden dadurch Enttäuschungen und Nachteile im Prozedere eines Bauvorhabens. Wir wollen, dass Sie sich in unserer Gemeinde wohlfühlen und möchten deshalb einen Weg für geplantes Vorhaben, zusammen mit Ihnen, finden.

Hier gelangen Sie zu ersten Informationen und Kontaktdaten für Ihren Ansprechpartner.

Bürgerbus

Informationen zum Bürgerbus.

Kontakt

Hier finden Sie Ihre(n) persönliche(n) Ansprechpartner(in).

E
Eheschließung

Beschreibung

Zum 01.04.2017 ist der Standesamtsbezirk Rohr i.NB in den Standesamtsbezirk der VG Langquaid aufgegangen. Das heißt, die Anmeldung zur Eheschließung müssen Sie beim Standesamt der VG Langquaid vornehmen oder beim Standesamt am Wohnsitz Ihres zukünftigen Ehegatten. Ihre Eheschließung hingegen können Sie weiterhin gerne im Rathaus Rohr i.NB vornehmen. In Rohr i.NB stehen Ihnen die Erste Bürgermeisterin Birgit Steinsdorfer und ihr Vertreter, der 2. Bürgermeister Matthias Hermann zur Verfügung. Trauungen können grundsätzlich während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung, sowie an allen Samstagen mit vorheriger Terminabsprache durchgeführt werden. Wenn Ihre Anmeldung zur Eheschließung bei einem auswärtigen Standesamt erfolgt, kann dieses Standesamt Ihren gewünschten Termin bei uns reservieren.

 

Trauzimmer

Zur Vornahme Ihrer Eheschließung steht Ihnen ein Raum im Rathaus und ein Ort im Freien in Schöfthal zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

F
Führungszeugnis (ggf. erweitert)

Ein (erweitertes) Führungszeugnis können Sie persönlich im Bürgerbüro des Marktes Rohr i.NB beantragen. Das Führungszeugnis wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt und je nachdem, an Sie persönlich oder ggf. direkt an eine Behörde gesandt. Die Dauer beträgt ca. zwei Wochen.

Über die Internetseite des Bundesamtes für Justiz können Sie Ihr Führungszeugnis auch online beantragen (www.fuehrungszeugnis.bund.de).


Erforderliche Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (als Identifikationsnachweis)
  • Falls ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird, entsprechende Nachweis der anfordernden Stelle
  • Falls das Führungszeugnis direkt an eine Behörde geschickt werden muss, ist die vollständige Adresse der Behörde erforderlich


Gebühren:

Für das (erweiterte) Führungszeugnis wird eine Gebühr in Höhe von 13,00 € fällig.

 

Fundsache

Wenn Sie Dokumente oder Gegenstände (z.B. Personalausweis, Führerschein, Portemonnaie, Brille, Mobiltelefon, Schlüssel, etc.) verloren haben, können Sie jederzeit im Fundbüro des Rathauses nachfragen, ob diese gefunden oder abgegeben worden sind.

Bitte beachten Sie hierbei, dass eine genaue Beschreibung und evtl. Nachweise vorgelegt werden müssen, um den Eigentümer sicher feststellen zu können.

Hier finden Sie den Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner.

G
Geburt

Beschreibung

Die Beurkundung der Geburt mit Erstellung von beantragten Geburtsurkunden erfolgt beim Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde. Wenn Ihr Kind also im Krankenhaus in Kelheim, Landshut oder Regensburg geboren wurde, ist das dortige Standesamt für die Beurkundung der Geburt zuständig.

Das Standesamt Rohr i.NB ist zur Beurkundung der Geburt nur dann zuständig, wenn das Kind im Gemeindegebiet geboren wurde, zum Beispiel bei einer Hausgeburt. Bitte setzen Sie sich nur in diesem Fall mit dem Standesamt Rohr i.NB in Verbindung.

Übrigens: eine zum Beispiel in Kelheim beurkundete Geburt wird automatisch an das jeweilige Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt) in Ihrer Wohnortgemeinde gemeldet. Sie brauchen sich um die Anmeldung Ihres neugeborenen Kindes deshalb nicht kümmern.

Kontakt Standesamt Rohr i.NB

L
Lebensbescheinigung

Erforderliche Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (als Identifikationsnachweis)
  • Vordruck der Lebensbescheinigung


Bestimmte Staatsangehörigkeiten setzen den regelmäßigen Nachweis einer Lebensbescheinigung voraus.

Diese können Sie sich kostenlos im Bürgerbüro ausstellen lassen.

Lebenspartnerschaft

Beschreibung

Ihre Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können Sie als zwei Personen gleichen Geschlechts bei jedem deutschen Standesamt vornehmen. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das seit 01.04.2017 zuständige Standesamt der VG Langquaid.

 

M
Meister-BAföG

Informationen über die Gewährung von Ausbildungsförderung für Schüler (BAföG) und Personen, die Ihre beruflicher Qualifizierung ausbauen möchten (sogenanntes Meister-BAföG) erhalten Sie beim zuständigen Landratsamt Kelheim.

Mittagsbetreuung Grundschule

Hier finden Sie Informationen zur Mittagsbetreuung und verlängerten Mittagsbetreuung mit Hausaufgabenbetreuung an der Grundschule Rohr i.NB.

P
Parkausweis

Im Bürgerbüro können unter gewissen Voraussetzungen Parkausweise für schwerbehinderte Personen ausgestellt werden.


Erforderliche Unterlagen:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Bescheid des Zentrum Bayern Familie und Soziales
  • Aktuelles Foto, auf welchem der Antragsteller gut erkennbar ist (35 x 45 mm)


Wichtige Hinweise:

  1. Der „blaue“ Parkausweis berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen sowie zu weiteren Parkerleichterungen. Dieser gilt in Deutschland, der gesamten EU und einigen weiteren Staaten.
  1. Der „orange“ Parkausweis berechtigt zu verschiedenen Parkerleichterungen, nicht aber zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Dieser gilt lediglich in Deutschland.


Es gibt festgelegte Vorgaben, wann welcher Parkausweis ausgestellt werden darf. Nachdem wir die o.g. Unterlagen von Ihnen erhalten haben, werden diese geprüft und Ihnen wird, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ein Parkausweis ausgestellt (Dauer ca. 2 bis 3 Tage).

 

Personalausweis

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten (§ 1 Abs. 2 PAuswG).


Erforderliche Unterlagen:

  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (vgl. Foto-Mustertafel v. Bundesministerium des Innern)
  • Amtlicher Lichtbildausweis (als Identifikationsnachweis)
  • Für Personen unter 16 Jahren wird der amtliche Lichtbildausweis aller sorgeberechtigten Personen benötigt
  • Falls bei Personen unter 16 Jahren nur eine sorgeberechtigte Person mit dem Kind anwesend ist, wird die Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils benötigt (siehe Downloadbereich)
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde 


In Zweifelsfällen kann die Ausweisbehörde weitere Unterlagen verlangen (z.B. Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.


Gültigkeitsdauer und Gebühren: 

Alter Gültigkeitsdauer Gebühren
bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 6 Jahre 22,80 €
ab dem 25. Lebensjahr 10 Jahre 37,00 €


Wichtige Hinweise:

Ihre persönliche Anwesenheit ist wegen der Unterschrift bei der Antragstellung erforderlich. Der Personalausweis wird bei der Bundesdruckerei in Berlin angefertigt, was in der Regel ca. zwei bis drei Wochen in Anspruch nimmt.

Zur Abholung Ihres neuen Personalausweises können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen (Formular siehe Downloadbereich).

Für Personen unter 16 Jahren kann ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden. Beachten Sie hierbei, dass die Person unter 16 Jahren in jeden Fall anwesend sein muss. Ebenfalls müssen die sorgeberechtigten Personen anwesend sein. Sollte nur eine sorgeberechtigte Person anwesend sein, ist eine Zustimmungserklärung des abwesenden Sorgeberechtigten erforderlich (Formular siehe Downloadbereich).  

Vor der Beantragung von jeglichen Ausweisdokumenten ist vor anstehenden Reisen selbstständig zu prüfen, mit welchen Dokumenten die Einreise für deutsche Staatsangehörige in das jeweilige Land möglich ist (www.auswaertiges-amt.de).

Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de

 

 

Plakatieren in der Marktgemeinde

Das Plakatieren in der Marktgemeinde ist nach der bestehenden Sondernutzungssatzung grundsätzlich  verboten und bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Markt Rohr i.NB. Die Sondernutzungssatzung finden Sie hier.

R
Reisepass

Erforderliche Unterlagen:

  • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (vgl. Foto-Mustertafel v. Bundesministerium des Innern)
  • Amtlicher Lichtbildausweis (als Identifikationsnachweis)
  • Für Personen unter 18 Jahren wird der amtliche Lichtbildausweis aller sorgeberechtigten Personen benötigt
  • Falls bei Personen unter 18 Jahren nur eine sorgeberechtigte Person mit anwesend ist, wird die Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils benötigt (siehe Downloadbereich)
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde 


Gültigkeitsdauer:

Dokumentenart Alter Gültigkeitsdauer
Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr   6 Jahre
Reisepass ab dem 25. Lebensjahr 10 Jahre
Kinderreisepass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr   1 Jahr

 

Gebühren:
a) = bis zum vollendeten 24. Lebensjahr; b) = ab dem 25. Lebensjahr

Dokumentenart Gebühren
a) Reisepass
b) Reisepass
 37,50 €
 60,00 €
   
a) Reisepass (mit zusätzlichen Seiten)
b) Reisepass (mit zusätzlichen Seiten)
 59,50 €
 82,00 € 
   
a) Reisepass (Expresszustellung)
b) Reisepass (Expresszustellung)
 69,50 €
 92,00 €
   
a) Reisepass (Expresszustellung + zusätzlichen Seiten)
b) Reisepass (Expresszustellung + zusätzlichen Seiten)
 91,50 €
114,00 €
   
Kinderreisepass
Verlängerung Kinderreisepasse
 13,00 €
   6,00 €

 

Wichtiger Hinweis:

Ihre persönliche Anwesenheit ist wegen der Unterschrift bei der Antragstellung erforderlich. Der Reisepass wird bei der Bundesdruckerei in Berlin angefertigt, was in der Regel ca. vier bis fünf Wochen in Anspruch nimmt (Ausnahme: Expresspass).

Zur Abholung Ihres neuen Reisepasses können Sie auch eine andere Person bevollmächtigen (Formular siehe Downloadbereich).

Für Personen unter 18 Jahren kann ebenfalls ein Reisepass ausgestellt werden. Beachten Sie hierbei, dass die Person unter 18 Jahren in jeden Fall anwesend sein muss. Ebenfalls müssen die sorgeberechtigten Personen anwesend sein. Sollte nur eine sorgeberechtigte Person anwesend sein, ist eine Zustimmungserklärung des abwesenden Sorgeberechtigten erforderlich (Formular siehe Downloadbereich). 

Bei Personen bis zum vollendeten 12. Lebensjahr besteht die Möglichkeit zur Ausstellung eines Kinderreisepasses. Dieser hat eine Gültigkeit von einem Jahr, kann aber, solange er noch gültig ist mehrmals verlängert werden.

Vor der Beantragung von jeglichen Ausweisdokumenten ist vor anstehenden Reisen selbstständig zu prüfen, mit welchen Dokumenten die Einreise für deutsche Staatsangehörige in das jeweilige Land möglich ist (www.auswaertiges-amt.de).

 

S
Sterbefall

Beschreibung

Die Beurkundung eines Sterbefalles mit Erstellung von beantragten Sterbeurkunden erfolgt im Regefall innerhalb eines Zeitraumes von 5-10 Tagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen beim Standesamt. Bitte sehen Sie von Nachfragen über den aktuellen Bearbeitungsstand ab.

Sterbefall in der Marktgemeinde Rohr i.NB
Das Standesamt Rohr i.NB beurkundet den Tod eines Menschen, wenn die Person im Gemeindegebiet verstorben ist.

Sterbefall im Ausland
Ist ein Deutscher im Ausland gestorben, so kann der Sterbefall auf Antrag beim Standesamt Rohr i.NB nachbeurkundet werden, wenn der Verstorbene seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeindegebiet hatte. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Antragsberechtigt sind die Eltern und Kinder sowie der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen. War der Verstorbene nicht im Bundesgebiet wohnhaft, ergibt sich die Zuständigkeit aus dem Wohnsitz eines Antragsberechtigten.

 

Frist

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist,  spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Hinweise

Die Beurkundung eines Sterbefalles erfolgt erst, wenn alle zur Beurkundung erforderlichen Unterlagen dem Standesamt vorliegen.

Anzeige durch Personen (zum Beispiel häuslicher Sterbefall)

Zur Anzeige sind verpflichtet

  1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, oder
  2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, oder
  3. jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, das heißt, die Leiche selbst gesehen hat.

Eine Anzeigepflicht besteht nur, wenn eine in der Reihenfolge früher genannte Person nicht vorhanden oder an der Anzeige gehindert ist.

Wenn Sie mit der Abwicklung eines Sterbefalles einen bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt haben, so kann die Anzeige auch schriftlich durch den Bestatter vorgenommen werden.

  • Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Alten- und Pflegeheim zur Vollzeitpflege oder einer sonstigen Einrichtung
    Anzeigepflichtig gegenüber dem Standesamt ist der Träger der jeweiligen Einrichtung.
     
  • Sterbefall bei Unfall und sonstigem, nicht natürlichen oder nicht aufgeklärten Tod
    Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt durch die ermittelnde Dienststelle der Bayerischen Landespolizei.
     
  • Beauftragung eines Bestattungsunternehmens
    Im Regelfall beauftragen Sie einen Bestatter Ihrer Wahl, der für Sie die Abwicklung des Sterbefalles übernimmt. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen. Den Umfang der Dienstleistungen des Bestatters bestimmen Sie als Auftraggeber. Dazu gehören auch die erforderlichen Behördengänge, die Abmeldung der Krankenkasse, sowie die gesetzliche Rentenversicherung und Pensionskasse.

    Wenn Sie die Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt vornehmen wollen, benötigen Sie dazu die erforderlichen Unterlagen. Zusätzlich fragen wir Sie zu Auskünften über Abkömmlinge des Verstorbenen, das Vorhandensein einer Verfügung von Todes wegen, sowie Auskünfte zu Land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen, Betriebsvermögen, Konten und Kapitalanlagen soweit Sie hierüber Kenntnis besitzen. Die Angaben dienen zur Übermittlung an das zentrale Testamentsregister und das Finanzamt. Ebenfalls bitten wir Sie um Mitteilung, ob der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes unter Betreuung stand oder zum Vormund bestellt war.
     
  • Hinweis für Bestattungsunternehmen
    Zur Anzeige eines Sterbefalls im Gemeindegebiet oder für ergänzende Angaben zu einer dem Standesamt bereits vorliegenden Sterbefallanzeige können Sie die unter "Formulare" bereitgestellten Dokumente verwenden.
    Die zur Beurkundung erforderlichen Unterlagen müssen dem Standesamt bei Anzeige eines Sterbefalles vollständig vorgelegt werden. Bei erstmaliger Anzeige eines Sterbefalles beim Standesamt Rohr i.NB benötigen wir von Ihnen einen Nachweis über Ihre Eintragung bei einer Handwerkskammer oder in das Handelsregister einer Industrie- und Handelskammer. Die Gebühr für die Erstellung einer Sterbeurkunde ist als Vorauskasse zu entrichten. Akzeptiert werden Zahlungen in bar.
    Den erforderlichen Leichenpass zur Überführung eines Verstorbenen in das Ausland erhalten Sie beim Standesamt Rohr i.NB. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Feuerbestattung erhalten Sie bei der Polizeiinspektion Mainburg, Freisinger Str. 16, 84048 Mainburg, Telefon (08751) 8633-0.

Wissenswertes für die Zeit nach der Bestattung
Bitte vergessen Sie nicht, dass auch nach der Bestattung eines Verstorbenen Behördengänge und die Erledigung von einigen Formalitäten unerlässlich sind. Einige Stichpunkte haben wir hier für Sie aufgelistet.

 

Gebühren

Zahlungshinweise
Akzeptiert werden Zahlungen in bar.


Sterbefall im Inland

Für die Beurkundung eines Sterbefalles fallen keine Gebühren an. Die Ausstellung einer Sterbeurkunde oder einer beglaubigten Abschrift aus dem Sterberegister ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 10 €. Sie ist bei der Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt als Vorkasse zu entrichten.

Für die Abmeldung bei der Krankenkasse und der gesetzlichen Rentenversicherung wird je eine gebührenfreie Urkunde ausgestellt.

Sterbeurkunden und beglaubigte Abschriften aus dem Sterberegister können Sie auch nach Beurkundung des Sterbefalles zu einem späteren Zeitpunkt erhalten. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung
Die Grundgebühr für eine Nachbeurkundung beträgt 40 €. zuzüglich weiterer anfallender Gebühren für erforderliche Amtshandlungen und zu erstellende Sterbeurkunden/beglaubigte Abschriften aus dem Sterberegister.
 

Wissenswertes für die Zeit nach dem Sterbefall

Wichtige Informationen hierzu finden Sie hier.

Kontakt

Standesamt Rohr i.NB

 

V
Vaterschaftsanerkennung

Für die Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind ist grundsätzlich das Kreisjugendamt am Landratsamt Kelheim zuständig.

W
Wahlen, Wahlschein, Wählerverzeichnis

Für die Durchführung von Wahlen ist das Bürgerbüro des Marktes Rohr i.NB zuständig.

Wasserversorgung

Die Wasserversorgung im Gemeindegebiet des Marktes Rohr i.NB wird durch den Zweckverband zur Wasserversorgung - Rottenburger Gruppe - sichergestellt.

Wertstoffhof

Der Markt Rohr i.NB betreibt einen Wertstoffhof

Informationen zur erlaubten Anlieferung und Öffnungszeiten finden Sie hier.

Winterdienst

Winterdienst Rohr

Winterdienst – Räum- und Streupflicht für Grundstückseigentümer

Der Winterdienst des gemeindlichen Bauhofs ist einsatzbereit und am 27.11.2018 erstmals ausgerückt. Zur Räum- und Streupflicht informiert Sie die Verwaltung wie folgt.

Einsatzzeit des Winterdienstes

Der Winterdienst in einer Gemeinde ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung. Eine Räum- und Streupflicht besteht für die öffentliche Hand nur an objektiv gefährlichen Stellen, sowie dort, wo die die Räum- und Streupflicht nach der geltenden Reinigungs- und Sicherungsverordnung nicht den Straßenanliegern auferlegt ist. Die Räum- und Streupflicht besteht für Straßenanlieger auch an Sonn- und Feiertagen.

Der kommunale Winterdienst beginnt durch die Bauhofmitarbeiter nach Alarmierung um 03:00 Uhr nachts. Als erstes werden die gefährlichen Strecken der Dringlichkeitsstufe 1 geräumt und gestreut. Das sind die Linien der Schulbusse und besonders gefährliche Streckenabschnitte. Als nächstes wird die Feuerwehrausfahrt der Stützpunktfeuerwehr geräumt und gestreut. Die Arbeiten gehen zeitlich bis etwa 7:00 Uhr. Zeitgleich müssen die Zufahrten und Wege zu öffentlichen Gebäuden (Schule, Kindergarten, Kinderkrippe) sowie Bushaltestellen versorgt werden. Erst danach werden die übrigen Straßen und Wege im Gemeindegebiet angefahren. Grundsätzlich gilt „Streuen vor Räumen“. So kann es vorkommen, dass der Winterdienst eine Straße zuerst nur streut, um die Glättegefahr zu mindern, und in einem zweiten Anlauf die Räumarbeiten durchführt. Auf Grund der priorisierten Räum- und Streurouten kommt es vor, dass der Winterdienst die Fahrbahn zuerst nur in einer Richtung befährt und zeitlich versetzt in der Gegenrichtung.

 

Der Schnee wird nach Möglichkeit an den rechten Fahrbahnrand bzw. an die straßenentwässernde Seite geräumt. Beim Räumen kann es deshalb vorkommen, dass der Schnee durch das Räumschild auch vor Grundstückszufahrten geschoben wird. Dieser Umstand ist leider nicht vermeidbar. Ein Anspruch auf eine freigeräumte Grundstückszufahrt für Straßenanlieger besteht nicht.

Straßenanlieger müssen die Räum- und Streuzeiten einhalten

Straßenanlieger müssen Verkehrsflächen  innerhalb geschlossener Ortschaft von Montag bis Freitag bis 7:00 Uhr geräumt und gestreut haben. Wo kein Fußweg am Grundstück anliegt, muss ein mindestens 1 Meter breiten Fußwegstreifen in der Fahrbahn geräumt und gestreut werden. An Samstagen müssen die Räum- und Streuarbeiten bis 8:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr vorgenommen sein. Bei wiederkehrendem Schneefall sind die Arbeiten zu wiederholen.

Einstellung des Winterdienstes

In den Abendstunden endet der kommunale Winterdienst mit dem Aufhören des allgemeinen Tagesverkehrs um 20:00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt wird der Winterdienst bis zum Folgetag eingestellt.

Streukisten an Steigungen

Der Markt Rohr i.NB stellt an Steigungen jedes Jahr Streukisten mit Streugut auf. Leider musste bei Kontrollen in den letzten Jahren festgestellt werden, dass der für hängengebliebenen Fahrzeugen bevorratete Split oft für private Streuungen der eigenen Hofeinfahrt entwendet wurde. Deshalb werden die Streukisten nur noch mit wenig Streugut befüllt. Weil auch festgestellt werden musste, dass die Schaufeln aus den Streukisten entwendet wurden, werden die Streukisten ohne Schaufeln aufgestellt.

Wendehämmer und Engstellen freihalten

Der Markt Rohr i.NB weist alle Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass Wendehämmer ganzjährig (!) freizuhalten sind. Sie dienen in Sackgassen dem Wenden von großen Fahrzeugen und Rettungsfahrzeugen. Bei festgestellten Parkverstößen können Wendehämmer und Engstellen, zum Beispiel durch parkende Autos, nicht durch den Winterdienst befahren werden. In diesen Fällen erfolgt kein Winterdienst.

Kein Winterdienst auf Schotterstraßen

Schotterstraßen werden vom Winterdienst wegen der zu erwartenden Beschädigungen der Straßenoberfläche und der hohen Folgekosten grundsätzlich nicht geräumt.

Winterdienstmitarbeitern ist die Räumung der privaten Hoffläche erlaubt

Der Erste Bürgermeister des Marktes Rohr i.NB hat den Winterdienstmitarbeitern des gemeindliches Bauhofes die Erlaubnis erteilt, ihre private Hoffläche mit kommunalen Winterdienstgeräten zu räumen und zu streuen. Auf Grund der enormen zeitlichen Beanspruchung der Winterdienstmitarbeiter im Nacht- und Schichtbetrieb, ist es den Bediensteten des gemeindlichen Bauhofes nicht möglich, unter zwingender Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten, private Räum- und Streuarbeiten in der eigenen Hoffläche zusätzlich zum kommunalen Winterdienst auszuüben.

Bußgeld und Haftung bei Zuwiderhandlung

Der Markt Rohr i.NB bittet alle Straßenanlieger, ihrer gesetzlichen Räum- und Streupflicht zu den festgesetzten Uhrzeiten jederzeit nachzukommen. Sie ersparen sich und Anderen Ärger und im Falle von Personenschäden unangenehme Regressforderungen durch die Versicherungen.

Wohngeld

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Zuschuss zu den Aufwendungen für den Wohnraum bewilligt. Es wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt. Zuständig ist das Landratsamt Kelheim.

Die erforderliche Adressbestätigung zum Wohngeld erhalten Sie im Bürgerbüro.