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Der Markt informierte seine Ehrenamtlichen und Vereine |
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Der Markt Rohr i.NB setzt nicht nur die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) selbst professionell um, sondern informiert auch seine Vereine und Ehrenamtlichen. Hierzu konnte Bürgermeister Andreas Rumpel viele Ehrenamtliche im vollen Sitzungssaal des Rathauses zu einem Informationsabend mit dem Datenschutzbeauftragten des Marktes, Rechtsanwalt Dr. Norbert Heimlich, begrüßen. Mit Zustimmung des Marktgemeinderates hatte man Dr. Heimlich zu einem Aufklärungsabend für die Vereine engagiert, um praktische Lösungen für die vielen Ehrenamtlichen vorzustellen. Den Anstoß gab die Frühjahrsversammlung der Feuerwehrkommandanten mit dem Bürgermeister, bei der ein grundlegender Informationsbedarf erkannt wurde. Rechtsanwalt Heimlich gab zunächst einen ausführlichen Überblick über die neue EU-Verordnung und machte deutlich, dass sich jeder Verein und jede ehrenamtliche Initiative den Datenschutzgesetzen unterwerfen müsse. Viele Traditionsvereine meinten, es beträfe sie selbst nicht. Wie brisant das Thema ist, zeigte sich am Besuch von Vereinsvertretern auch aus dem Landkreis Landshut, die den Bürgermeister im Vorfeld der Veranstaltung gebeten hatten, den Abend besuchen zu dürfen. Rumpel ermutigte die Ehrenamtlichen, das Thema nicht zu vernachlässigen. Ein verärgertes Mitglied, das aus einem Verein austrete, könne dem gesamten Verein vermeidbaren Schaden zufügen und viel Ärger bereiten. Man wolle die Ehrenamtlichen und die Vereine in der Marktgemeinde, die ein ganz wesentlicher Teil unserer bayerischen Kultur sind, nicht alleine im Regen stehen lassen, sondern im Rahmen der Ehrenamtsförderung so gut es geht bei diesem schwierigen Thema unterstützen.
Problematisch sind in Heimlichs Augen die abgebildeten Lichtbilder in unterschiedlichen Medien wie Homepage und die Vereinsauftritte in sozialen Medien. Auch wenn hier ein öffentliches Interesse besteht und Vereinsnachrichten in der Tageszeitung veröffentlicht werden können und auch sollen, so wäre es ratsam, im Vorfeld die Zustimmung der Mitglieder zu den Veröffentlichungen einzuholen (z. B. per Anmeldeformular beim Vereinsbeitritt). Das bedeutet einen sehr großen Aufwand bei Vereinen mit vielen Mitglieder, zum Beispiel den Sportvereinen. Für manche Vereine ist es sinnvoll, wenn sie intern eine Datenschutz-Richtlinie erlassen oder sogar die Satzung dahingehend abändern, dass der Datenschutz im Verein eine bedeutende Rolle einnimmt. Aber auch kleine Vereine müssen bereits Verfahrensverzeichnisse führen, um für den Fall X vorbereitet zu sein. Die „Vogel-Strauß-Taktik“, den Kopf in den Boden zu stecken, sei der absolut falsche Weg. Für die Verantwortlichen müsse klar sein, dass diese Umsetzung einen zeitlichen und auch finanziellen Aufwand bedeutet. Wenn man aber berücksichtigt, dass die möglichen Sanktionen erheblich sein können, so handelt es sich dabei um gut angelegtes Geld. Wichtig sei in Heimlichs Augen auch noch, dass die Ausschussmitglieder und die jeweiligen Abteilungsleiter und Stellvertreter regelmäßig geschult werden, damit alle Beteiligten mit den Daten sensibel umgehen. Eine offene Fragerunde mit vielen persönlichen Gesprächen und detaillierten Nachfragen beendete den gut besuchten Informationsabend.
Zuletzt geändert am: 15.6.2018
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