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Entscheidung zur Rathaussanierung

Aktuelles aus dem Rathaus
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Ebenfalls in der Sitzung vom 04.07.2017 hat der Marktgemeinderat über die Sanierung des Rathauses beraten. Weil das Rathaus ein zentrales, kommunales Gebäude und damit eine wichtige Anlaufstelle für Dienstleistungen an unsere Bürgerinnen und Bürger ist, möchte ich Sie neben den Berichterstattungen in der lokalen Presse und dem Sitzungsprotokoll transparent zu dem Thema informieren.

Die Bausubstanz des Rathauses inklusiv der sanitären Anlagen stammt aus dem Jahr 1962, der östliche Gebäudeteil (halbes Gebäude) aus einer noch früheren Bauzeit. Der Grundstücks- und Bauausschuss hat am 29.03.2017 das Rathaus besichtigt und festgestellt, dass neben der erforderlichen Erneuerung der kaputten Fenster eine Sanierung des Rathauses unter fachlicher Begleitung unvermeidbar ist und ein Fachplaner mit Erfahrung zur Rathaussanierung hinzugezogen werden soll.

Ich habe deshalb mit Kommunen, die aktuell Rathaussanierungen durchführen, Kontakt aufgenommen, um Informationen über die richtige Vorgehensweise und dem finanziellen Aufwand zu erhalten. Die Gespräche, darunter auch ein unverbindliches Fachgespräch mit einem in Rathaussanierungen erfahrenen Architekten haben nach einer Besichtigung des Rohrer Rathauses ergeben, dass nur eine Generalsanierung des Gebäudes unter fachliche Planung von Anfang an zielführend ist. Dabei ist auch klar geworden, dass in der jetzigen Gebäudesubstanz ein erforderliches öffentlich zugängliches Archiv nicht untergebracht werden kann. Auch die Parkplatzproblematik für Besucher und Bedienstete kann am jetzigen Standort nicht gelöst werden.

Bereits jetzt sind folgende bauliche Mängel bekannt:

  • Umbau der Garagen im Erdgeschoss zu Funktionsräumen;
    ca. 60 Prozent der Fläche im Erdgeschoß sind für die Unterbringung von zeitgemäßen Büros und Stauräumen nicht benutzbar
  • Baufehler: Fenster bündig mit Außenmauer gesetzt
  • Wassereintritt durch kaputte Fenster
  • Schaffung einer dringend erforderlichen Registratur zur Aktenaufbewahrung im Kellergeschoß; hierzu ist eine energetische Sanierung erforderlich
  • Erneuerung der veralteten Heizanlage
  • Fenster und Fassadenerneuerung mit Verschattungsmöglichkeit
  • Schaffung von Barrierefreiheit durch behindertengerechten Eingang und Einbau eines Aufzugs
  • Archiv mit öffentlicher Zugangsmöglichkeit
  • fehlendes Besprechungszimmer im 1. OG
  • zu kleine und ungenügende Sozialräume für die Bediensteten
  • veraltete Sanitäreinrichtungen
  • Schaffung zusätzlicher Büroräume
  • Parkplatzsituation im Rathausumfeld ungenügend
  • Brandschutz
  • fehlender zweiter Fluchtweg
  • genereller Bedarf einer energetische Sanierung des gesamten Gebäudes
  • Dach zum Teil ohne Isolierung; teilvorhandene Isolierung ist verbraucht
  • Dachstuhl nicht verbrettert
  • fehlender Dachüberstand

Für eine Sanierung muss, unabhängig von der Frage der Sanierungskosten, mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei bis drei Jahren zur Planung, Aufmaßerstellung und Raumbedarfsermittlung gerechnet werden. Generell wird bei den zu ermittelnden Sanierungskosten die Frage auftauchen, ob ein Neubau des Rathauses günstiger und wirtschaftlicher als eine Generalsanierung ist. Die Ablaufzeit von kommunalen Gebäuden wird mit 50 Jahren gerechnet; dieser Zeitraum ist in Rohr i.NB also übererfüllt.

Dieser Kostenvergleich wurde im Marktgemeinderat angeführt und wegen der vorgenannten Problemketten ein Neubau zum Beispiel beim Scharf-Anwesen im Klosterumfeld als Idee vorgeschlagen, der die Chance biete, den Bereich rund um das Kloster als künftiges Zentrum zu entwickeln. Zudem könnte hier die Bank am Standort mit integriert und zusätzlich Räume für ein Archiv und verschiedene soziale Treffpunkte, wie zum Beispiel die Eltern-Kind-Gruppen, geschaffen werden. Das bisherige Rathaus könnte dann mit Fördermitteln als sozialer Wohnungsbau umfunktioniert werden, weil sich auch das bisherige Gemeindehaus im Schulweg in einem schlechten, baulichen Zustand befindet.

Unabhängig davon, ob eine Generalsanierung oder nur ein Neubau die Entscheidung sein kann, ist es mir wichtig Ihnen zu sagen, dass eine Sanierung zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der laufenden und anstehenden Großprojekte, ganz unabhängig von einer Zuschussfrage, nicht möglich ist. Der Markt Rohr i.NB braucht aber eine strategische Entscheidung in seinem Gemeindeentwicklungsprozess für die kommenden Jahre. Hierzu gehört auch die Standortentscheidung für das Rathaus und die Vorteile der geringen Zinsen für aufzunehmende Darlehen.

Ein erstmals seit 1962 farbig ausgemalenes Treppenhaus ist für die erforderliche Sanierung nur ein kosmetischer Tupfer auf die Bausubstanz und auch der Austausch von Fenstern ist mit Folgearbeiten an Putz und Fassade verbunden. Er löst das Problem nicht, verlangt aber nach der Begleitung durch einen Fachplaner, weil der Markt Rohr i.NB kein technisches Bauamt für auszuschreibende Arbeiten hat.

Zusammenfassend hat der Marktgemeinderat mehrheitlich die Erstellung eines Sanierungskonzeptes unter fachlicher Begleitung abgelehnt, eine Fenstersanierung soll jedoch begonnen werden.

Weil ein solches Thema sicherlich zu vielerlei Gesprächsstoff in der Bürgerschaft führt, biete ich interessierten Bürgerinnen und Bürgern gerne eine persönliche Führung durch das Rathaus an.

Zuletzt geändert am: 18.7.2017

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