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Ergebnis vom Ortstermin an der Kreuzung Laaberberg

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Die Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich der St2230/St2144 bei Laaberberg war Anlass für einen (weiteren) Ortstermin am Dienstag, den 07.03.2017, zu dem Landrat Martin Neumeyer geladen hatte. Die drei Bürgermeister, Vertreter des Landratsamtes und des Staatlichen Straßenbauamtes, sowie die Marktgemeinderatsmitglieder Georg Riedl, Karl Obermeier und Dr. Carolyn Mittermeier, Ortssprecher Siegfried Steinberger und mehrere Bürgerinnen und Bürger hatten sich eingefunden mit dem Anliegen, unter dem neuen Landrat eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Kreuzungsbereich zu erreichen.

In den vergangenen Jahren wurde durch eine Unterschriftenaktion ein Kreisverkehr beantragt, dessen Notwendigkeit durch Prüfung bis an das Bayerische Innenministerium abgelehnt wurde, weil die Kreuzung nachweislich keinen Unfallschwerpunkt darstellt.

Altbürgermeister Karl Gorbunov hatte in seiner Amtszeit mehrere Vorstöße zur Erzielung auch einer Geschwindigkeitsbegrenzung vorgenommen, die abgelehnt wurden, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.

Seit 2014 habe ich das Thema erneut aufgegriffen und in mehreren Anträgen, in Gesprächen mit Polizei und Straßenbaubehörden, im persönlichen Vorsprechen bei Landrat a.D. Dr. Hubert Faltermeier, und mit neuem Schreiben nach der letzten Ablehnung an den neuen Landrat, Herrn Neumeyer, versucht, für die Bereiche Pendlerparkplatz Bachl, Abzweigung nach Schambach, Einmündung Bachl, Hofausfahrt Birka und Kreuzung Laaberberg Lösungsmöglichkeiten für eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu erzielen. Damit verbunden war auch die Aufstellung von Hinweiszeichen "Achtung Radfahrer queren" für den Bereich bei der Fa. Lopper und "Achtung Linksabbieger" auf Höhe von Au. Ebenso haben sich wiederholt verschiedene Bürgerinnen und Bürger sowie Marktgemeinderatsmitglieder an Landrat Neumeyer wegen einer Geschwindigkeitsbegrenzung gewandt.

In den von mir für den Markt Rohr i.NB gestellten Anträgen habe ich hierzu neue, zusätzliche Argumente angeführt:

  • Schlechte Einsicht beim Pendlerparkplatz Bachl und der BAB-Ausfahrt durch hohe Leitplanke und Sichthindernisse (Verkehrspflocken) in die Staatsstraße
  • Erhöhte Querung im Kreuzungsbereich Laaberberg bei der Firma Lopper durch Fußgänger, Familien und Radfahrer durch Nutzung des Rohrbachweges als Naherholung und künftig der „Labertaler Storchenroute“ mit Erlebnisstationen entlang der Laber
  • Nutzung des Pilgerwegs „Via Nova“
  • Querung von landwirtschaftlichen Gespannen nach Ladevorgängen bei der BayWa
  • Gefährliches Einbiegen bei Kalteneck in das Anwesen Rottenburger Straße 30

Leider haben auch die sich neu ergebenen Argumente für eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gereicht. Die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörden haben beim Ortstermin mit Landrat Neumeyer sachlich und transparent aufgezeigt, dass nach den einschlägigen Bestimmungen leider keine rechtlich haltbare Begründung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Kreuzungsbereich Laaberberg vorliegt. Die Notwendigkeit des Hinweiszeichens „Achtung Radfahrer queren“ wurde hingegen als notwendig und sinnvoll erkannt.

Somit haben alle Anwesenden erfahren, dass es auch mit dem neuen Landrat für den Landkreis Kelheim, Herrn Neumeyer, nach der geltenden Rechtslage leider keine Möglichkeit gibt, eine Geschwindigkeitsbeschränkung insbesondere im Bereich der Kreuzung Laaberberg umzusetzen. Der Bereich wird weiterhin durch die Unfallkommission beobachtet werden.

Zuletzt geändert am: 23.3.2017

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