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Geschwindigkeitsbeschränkung bei Bachl kommt |
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Das Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Straßenverkehrsrecht, hat mitgeteilt, dass der Einmündungsbereich der St2144/2233 nach Unterschambach und auf Höhe es P+R-Platzes mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h bzw. 60 km/h versehen wird. Die Notwendigkeit der Geschwindigkeitsbeschränkungen ergibt sich aus den schweren Verkehrsunfällen in den Jahren 2017 und 2018.
Ich freue mich, dass die jahrelangen Bemühungen um eine Geschwindigkeitsreduzierung erfolgreich waren und damit ein wesentlicher Beitrag zur Verkehrssicherheit in diesem Streckenabschnitt geleistet werden kann. Ich bedauere gleichzeitig aber, dass das nur möglich war, weil in der Vergangenheit erst schwere Verkehrsunfälle mit Personenschäden passieren mussten, bevor die zuständigen Straßenverkehrsbehörden kraft Gesetzes tätig werden durften. Ich bedanke mich ausdrücklich bei der Leitung und den Mitarbeitern des Sachgebietes Straßenverkehrsrecht am Landratsamt Kelheim, für die geleistete Arbeit.
Die erforderliche Beschilderung wird demnächst angebracht.
Zuletzt geändert am: 6.7.2018
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