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Gottesdienste unter Beteiligung der Öffentlichkeit wieder erlaubt |
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Nach den aktuellen Lockerungen der Bayerischen Staatsregierung ist es nun wieder erlaubt, in der Klosterkirche und in der Pfarreiengemeinschaft Rohr - Laaberberg Gottesdienste unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu feiern.
Dazu ist Folgendes zu beachten:
Zunächst wird an den Sonn- und Feiertagen die Eucharistie gefeiert in Laaberberg um 8.30 Uhr und in der Abteikirche Rohr um 10.00 Uhr. Werktagsmessen finden derzeit ausschließlich in Rohr statt täglich um 7.00 Uhr und am Donnerstag Abend um 19.00 Uhr.
Dabei gelten folgende Regeln für die Teilnahme am Gottesdienst: Vor dem Gottesdienst muss eine Desinfektion der Hände durchgeführt werden. Desinfektionsmittel wird vor Ort bereitgestellt. Während des Gottesdienstes ist das Tragen einer Mund – Nase – Bedeckung vorgeschrieben. Um den erforderlichen Mindestabstand zu gewährleisten, können nur die ausgewiesenen Plätze eingenommen werden. Um einen reibungslosen Ablauf vor dem Gottesdienst kümmern sich Ordner, die die Desinfektion begleiten und die Plätze zuweisen. Angehörige eines gemeinsamen Haushaltes dürfen auch miteinander eine Bank benutzen. Beim Betreten der Kirche, beim Kommuniongang und beim Verlassen der Kirche ist immer der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Bringen Sie bitte ihr eigenes Gotteslob mit.
Zuletzt geändert am: 2.6.2020
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