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Kurzbericht zur letzten Marktgemeinderatssitzung

Aktuelles aus dem Rathaus
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In der letzten öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.07.2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Bauanträge
Bau eines Betriebsleiterwohnhauses auf Fl.Nr. 705, Gemarkung Sallingberg, Graben 1 (Antrag auf Vorbescheid):
Der Antrag auf Vorbescheid wurde genehmigt.
 

Renaturierungsmaßnahmen am Sallingbach
nochmalige Projektvorstellung der aktualisierten Planung nach Förderrichtlinien durch VöF
Die ergänzten Planungen zum maximalen Erhalt der Fördermittel wurden genehmigt und sind in die Finanzplanung mit aufzunehmen.
 

Einbau der Kinderkrippe ins Schulgebäude Rohr
Gestaltung der Außenanlagen:
Die Gestaltung der Außenanlage wurde wie vorgestellt, unter dem damit verbunden Wegfall des Verkehrsübungsplatzes, genehmigt.

Geänderte Entwässerungsplanung:
Der geänderten Entwässerungsplanung zur Vermeidung von Rückstau bei Starkregenereignissen wurde zugestimmt.
 

Kindergarten St. Elisabeth
Zustimmung zur Anpassung der Elternbeiträge für den Kindergarten St. Elisabeth
Den angepassten Elternbeiträgen auf Vorschlag der Katholischen Pfarrkirchenstiftung wurde zugestimmt.

Einbau eines Klimagerätes in der Gruppe im Obergeschoß
Dem Einbau wurde zugestimmt.
 

Ausbau des Abschnitts des Kleinfeldweges
a) Festlegung des Abrechnungsgebiets
    Das Abrechnungsgebiet wurde festgelegt

b) Festlegung des vorläufigen beitragsfähigen Aufwands und des vorläufigen Umlagebetrags
     Der Umlagebetrag für den Ausbau des Kleinfeldwegs wird vorläufig aufgrund des oben ermittelten beitragsfähigen Aufwands von
     257.768,10 EUR auf 92.782,12 EUR festgesetzt, der Umlagebetrag pro Quadratmeter bereinigter Grundstücksfläche beträgt vorläufig 14,48
     EUR.

c) Festlegung der Höhe und der Fälligkeit der Vorauszahlungen
    Es wurden Vorauszahlungen in Höhe von jeweils 25 v.H. zum 01.10.2017, 01.02.2018, 01.05.2018 und zum 01.08.2018 eingehoben.
    Nach Abschluss der Maßnahme wird der Beitrag endgültig festgesetzt und die Vorauszahlungen darauf angerechnet.
 

Herstellung eines Abschnitts der Högetsinger Straße als Erschließungsstraße
a) Festlegung des Abrechnungsgebiets
    Das Abrechnungsgebiet wurde festgelegt.

b) Festlegung des vorläufigen beitragsfähigen Aufwands und des vorläufigen Umlagebetrags
     Der Umlagebetrag für die Herstellung der Högetsinger Straße wird vorläufig aufgrund des oben ermittelten beitragsfähigen Aufwands von
    164.231,92 EUR auf 147.808,73 EUR festgesetzt, der Umlagebetrag pro Quadratmeter bereinigter Grundstücksfläche beträgt vorläufig 8,59
     EUR.          

c) Festlegung der Höhe und der Fälligkeit der Vorauszahlungen
    Es wurden Vorauszahlungen in Höhe von jeweils 25 v.H. zum 01.10.2017, 01.02.2018, 01.05.2018 und zum 01.08.2018 eingehoben.
    Nach Abschluss der Maßnahme wird der Beitrag endgültig festgesetzt und die Vorauszahlungen darauf angerechnet.

Zuletzt geändert am: 31.7.2017

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