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Rohr tritt als erste Kommune im Landkreis der Energieagentur bei |
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Einstimmig hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 23.05.2017 den Beitritt zur Energieagentur Regensburg e.V. beschlossen. Mit Schreiben vom 20.04.2017 hat der Landrat des Landkreises Kelheim den Markt Rohr i.NB informiert, dass der Landkreis Kelheim zum 01.03.2017 der interkommunalen Energieagentur von Stadt und Landkreis Regensburg beigetreten ist.
Im Regionalbüro Kelheim findet damit bereits kostenlose Energie-Beratung für Bürger statt. Die interkommunale Energieagentur ist Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und öffentlichem Sektor und wirkt als neutrale Beratungsinstanz.
Der Markt Rohr i.NB kann mit folgenden Leistungen von der Energieagentur unterstützt werden:
- Energieberatung
- Projektsteuerung kommunaler Projekte
- Organisation, Erstellung oder Umsetzung von Energiekonzepten
- Kommunales Energiemanagement
- Arbeitskreise für Mitglieder
- Netzwerk Energiecluster für Unternehmen
- Unterricht zum Thema Energiesparen an den Schulen
Der Beitritt hat für den Markt Rohr i.NB folgende Vorteile: Unterstützung bei technischer Beratung, Steuerung von Projekten bis hin zur Bürgerbeteiligung mit entsprechenden Informationen, Kommunikation und Moderation, enge Abstimmung mit politischen Verantwortungsträgern, Unterstützung der Mitarbeiter in der Verwaltung. Für den Markt Rohr i.NB stehen in einem Betreuungspaket Energie-Monitoring, Kommunales Energie-Management, Information, Moderation und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung.
Ich bedanke mich beim ehrenamtlichen Energie- und Umweltreferenten in der Marktgemeinde, Dipl.Ing. (FH) Alexander Grünig, für begleitende Vorstellung im Gremium.
Mit dem Beitritt zur Energieagentur als erste Kommune im Landkreis Kelheim kann der Markt Rohr i.NB wertvolles Fachwissen und „know-how“ bei der Umsetzung bevorstehender Investitionen in der kommunalen Infrastruktur (Sanierungen von Freibad, Sportheim, Rathaus, Kindergarten, Sportheim, Umstellung auf LED-Straßenbeleuchtung etc.) abrufen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10 Cent pro Einwohner im Kalenderjahr.
Zuletzt geändert am: 24.5.2017
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