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Vereinsfeste sicher und richtig organisieren und feiern - ein Informationsabend mit wertvollen Tipps |
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Wie organisiert man sein Vereinsfest sicher und richtig, damit alles passt? Zu diesem Thema hatte der Markt Rohr i.NB alle gemeindlichen Vereine eingeladen und etwa die Hälfte nahm das Angebot zur Information aus erster Hand an. Knapp eineinhalb Stunden informierten die Experten von Kommune, Landratsamt und Polizei zum richtigen Feiern und den rechtzeitigen Vorbereitungen. Mit dem Informationsabend wollen wir einen Beitrag dazu leisten, Ihre ehrenamtliche Arbeit in den Vereinen zu unterstützen, sagte Bürgermeister Andreas Rumpel. Weil zum Vereinsleben auch das Feiern als Teil der bayerischen Kultur gehöre, sei es wichtig Bescheid zu wissen, wie ein Fest zum Erfolg werde und Ärger in den Vor- und Nachbereitungen erspare.
Die Zeiten hätten sich geändert, so der Bürgermeister. Nicht nur gesetzliche Änderungen sind in den letzten Jahren vorgenommen worden, sondern auch die geänderte Sicherheitslage in Deutschland und in Bayern mache vor dem Landkreis Kelheim und den Veranstaltungen in den Gemeinden nicht halt. Dass wir meinen, Rohr könne hier nicht betroffen sein, sei eine Illusion, klärte Polizeichef Johann Stanglmaier die Versammelten auf. Für größere Veranstaltungen wie den Rohrer Faschingszug oder Christkindlmärkte würden als Ausfluss aus dem Love-Parade-Unglück in Duisburg im Jahr 2010 und dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016 deshalb Sicherheitskonzepte von den Veranstaltern eingefordert, die auch im Landkreis Kelheim umgesetzt werden müssten. Bürgermeister Rumpel informierte hierzu, dass das Landratsamt jetzt für den Rohrer Faschingszug zuständig sei. Es wurde eine Größe erreicht, die nicht mehr beherrscht werden könne.
Die Zeiten haben sich geändert
Zum Christkindlmarkt informierte der Bürgermeister, dass die Einfahrtsbereiche in den Christkindlmarkt ab diesem Jahr anders gesichert würden. Hier müsse ein Umdenken erfolgen, das auch bei öffentlichen Veranstaltungen am Platz vor der Kirche, wie zum Beispiel der Musiknacht, anzuwenden sei. Stanglmaier klärte die Besucher auch auf, dass es eine hundertprozentige Sicherheit nicht gebe. Man müsse jedoch Maßnahmen ergreifen und deren Umsetzung verlangen, denn im Schadensfall wird zuerst auf den Bürgermeister, die Kommune und die Sicherheitsbehörden gezeigt. Bürgermeister Rumpel stellte hierzu die offene Frage an die Besucher, ob jeder Einzelne bereit wäre persönlich dafür zu haften, weil sich ein Veranstalter nicht an die Auflagen eines Sicherheitsbescheides halte. Dem mochte freilich keiner der Anwesenden zustimmen.
Zur rechtzeitigen Anzeige der Feste im Rathaus informierte Heike Danner. Sie bat die Anwesenden ihre Veranstaltung mindestens vier Wochen vorher im Rathaus anzuzeigen. Weil jeder Verein bereits zu Jahresbeginn seine ganzjährigen Termine für Feierlichkeiten kenne, bat sie die Vereinsvertreter den Service des Rathauses anzunehmen und die Veranstaltung gleich zu Jahresbeginn zu melden. Das biete für Veranstalter, Gemeinde und Landratsamt genügend Vorlaufzeit dafür, alles Wichtige rechtzeitig zu regeln und nachzubessern, damit ein Fest auch ein Erfolg werde.
Für das Kreisbauamt ging Thomas Bittner auf die einschlägigen Vorschriften für öffentliche Versammlungen ein. Am Beispiel des Hausfestes von Kloster Rohr, bei dem das Kreisbauamt in diesem Jahr die Aufstellung des Fallschirmes als Sonnenschutz untersagte, erläuterte er die Risiken, die von Fallschirmen und Zelten ausgingen. Zelte und Fallschirme gelten als sogenannte fliegende Bauten, die nach der Bayerischen Bauordnung regelmäßig auf Statik, Verzurrfestigkeit und schwerer Entflammbarkeit geprüft werden müssten. Kann das erforderliche Prüfbuch nicht vorgelegt werden, wird die Aufstellung untersagt. Es ist einfach zu viel passiert, so Bittner. Deshalb mussten die Vorschriften und Gesetze landesweit angepasst werden. Ein Dauerbrenner für das Landratsamt seien auch die beliebten Langjugendfeste im Landkreis. Hier müssen die erforderlichen Fluchtwege, Notbeleuchtung und Vorgaben des baulichen Brandschutzes zur schweren Entflammbarkeit von Dekorationen eingehalten werden. Die frühzeitige Information des Kreisbauamtes durch die Veranstalter sei hier der beste Weg, um die erforderliche Sicherheit durch den Veranstalter zu gewährleisten und keine böse Überraschung kurz vor dem Veranstaltungstag zu erleben.
Ein Sonnenschutzfallschirm muss geprüft werden
Zur Verkehrssicherung bei öffentlichen Veranstaltungen informierte Bürgermeister Rumpel. Er bat die Vereinsvertreter Straßensperren und Verkehrssicherungen gleich bei der Anzeige eines Festes mit zu besprechen. Unsere Mitarbeiter stellen Ihnen gerne die erforderlichen Genehmigungen hierzu aus und teilen Ihnen mit, wie sie als Veranstalter die Verkehrssicherung eigenverantwortlich umsetzen können, so der Rathauschef.
Über die hygienischen Anforderungen bei Speisen und Getränke sowie deren Zubereitung informierte Andreas Maiß für den Lebensmittel- und Verbraucherschutz. So müssten zum Beispiel die Inhaltsstoffe aufgestreuter Streusel auf Plätzchen gekennzeichnet werden. Bei Sahnekuchen und Wurstwaren gelte die sieben Grad-Regelung der erforderlichen Kühlung. Ein Spuckschutz vor einem Grill könne einfach durch Vorstellen einer Bierbank erfüllt werden. Auch, warum zum Gläserwaschen ein Warmwasserspülbecken erforderlich sei, erfuhren die Besucher. Antwort: weil sie sonst den Lippenstift und Cremes nicht wegbekommen. Wollen Sie aus solch einem Glas trinken?
Hygiene und Jugendschutz ernst nehmen
PI-Chef Stanglmaier und Bürgermeister Rumpel gingen abschließend, in Vertretung der kurzfristig verhinderten Vertreter des Kreisjugendamtes auf den Jugendschutz bei Veranstaltungen ein. Die Besucher erfuhren, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche öffentliche Veranstaltungen besuchen dürfen und wie die Kontrolle funktioniert. Zum Thema Alkoholkontrollen gegen Trunkenheitsfahrten sagte Polizeichef Stanglmaier: unsere Aufgabe ist es nicht, die Feiernden durch Kontrollen zu bestrafen, sondern Sie und alle anderen Verkehrsteilnehmer vor angetrunkenen Verkehrsteilnehmern zu schützen. Ein Entzug der Fahrerlaubnis sei nicht eine Strafe der Polizei, sondern die Konsequenz, die aus einer positiven Alkoholkontrolle folge.
Bürgermeister Rumpel ermunterte zum Schluss die erschienenen Vereinsvertreter, sich jederzeit persönlich an Kommune, Landkreis und Polizei zu wenden. Wir alle wollen nicht alles regulieren müssen, sondern setzen auf Ihre Mithilfe, damit jede Veranstaltungsvorbereitung ein Selbstläufer wird. Das erspart Ihnen und uns allen Zeit, Arbeit und vielleicht auch Ärger, wenn bei einer Kontrolle kurz vor dem Fest etwas durch das Landratsamt beanstandet werden muss. Bitte nutzen Sie deshalb unser Angebot, denn wir wollen, dass Sie in ihrem Verein richtig und sicher feiern.
Eine persönliche Fragerunde beschloss den gelungenen Informationsabend.
Zuletzt geändert am: 19.10.2017
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