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Zurückschneiden von Bäumen und Sträucher

Aktuelles aus dem Rathaus
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Verstärkt laufen in letzter Zeit wieder Beschwerden bei der Gemeinde auf, dass Bäume, Sträucher und Hecken weit in die Lichträume der Straßen und Gehwege hineinragen. Dabei wird an mancher Stelle die Sicht auf Verkehrszeichen beeinträchtigt und Straßenlampen werden verdeckt. Auch Kreuzungsbereiche sind durch den Bewuchs schlecht einsehbar und gefährlich. Straßen und Gehwege werden auch durch das herabfallende Laub zusätzlich verschmutzt.

Die Grundstückseigentümer werden deshalb wieder an die Verpflichtung erinnert, Anpflanzungen zu überprüfen und soweit notwendig einen Rückschnitt zu veranlassen. Diese Verantwortung besteht im Übrigen auch für nicht bebaute Grundstücke.

Fußgänger müssen durch wuchernden Bewuchs oftmals den sicheren Gehweg bzw. Seitenbereich verlassen und in den Straßenraum treten, was besonders bei Kindern eine große Gefahr auslöst.

Bei Straßen ist eine Höhe von 4,50 m freizuhalten. Der Lichtraum bei Gehwegen oder Seitenbereichen beträgt 2,50 m.

 

Zuletzt geändert am: 2.10.2023

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