Gemäß § 3 Abs. 2, sowie § 4a Abs. 2 und 3 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, sowie der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung der Bauleitpläne für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen.  

Der Markt Rohr i.NB kommt dieser gesetzlichen Verpflichtung mit der Rubrik „Bauleitplanverfahren“ nach.

Derzeit laufende Bauleitplanverfahren:

1. Änderung des Bebauungsplans "An der Rinntalstraße":

Öffentlichkeitsbeteiligung (Bekanntmachung)

Datenschutzrechtliche Informationen

Bebauungsplanänderungsentwurf

Begründung