Tagespflege
Die rechtliche Definition bezeichnet die Tagespflege als die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch eine Tagespflegeperson im Umfang von durchschnittlich mindestens 10 Stunden wöchentlich pro Kind in geeigneten Räumlichkeiten (Art. 2 Abs. 4 BayKiBiG).
Auskünfte zur Organisation der Tagesmütter und zum Antragsverfahren erhalten Sie im Landratsamt Kelheim, Tel. (09441) 207-5314.