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Änderung Gebühr Personalausweis und Gültigkeitsdauer Kinderreisepass |
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Ab dem 01. Januar 2021 erhöht sich die Gebühr der Personalausweise für Personen, welche das 24. Lebensjahr vollendet haben wie folgt:
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37,00 Euro (bis 31.12.2020: 28,80 Euro)
Ab dem 01. Januar 2021 verringert sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen wie folgt:
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1 Jahr ab Ausstellung/Verlängerung (bis 31.12.2020: 6 Jahre ab Ausstellung/Verlängerung)
Kinderreisepässe können grundsätzlich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.
Zuletzt geändert am: 21.12.2020
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