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Änderung Gebühr Personalausweis und Gültigkeitsdauer Kinderreisepass

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Ab dem 01. Januar 2021 erhöht sich die Gebühr der Personalausweise für Personen, welche das 24. Lebensjahr vollendet haben wie folgt: 

  • 37,00 Euro (bis 31.12.2020: 28,80 Euro)

     

Ab dem 01. Januar 2021 verringert sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen wie folgt: 

  • 1 Jahr ab Ausstellung/Verlängerung (bis 31.12.2020: 6 Jahre ab Ausstellung/Verlängerung)
     

Kinderreisepässe können grundsätzlich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.

Zuletzt geändert am: 21.12.2020

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