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Allgemeiner Hinweis zur Durchführung von Tiefbauarbeiten:

Aus gegebenem Anlass weist der Markt Rohr i.NB darauf hin, dass bei der Durchführung von Tiefbauarbeiten entlang von Grundstücksgrenzen zu öffentlichen Straßen vorab eine Meldung an das Bauamt zu erfolgen hat.

Dies ist erforderlich, um spätere Unstimmigkeiten aufgrund von bereits bestehenden oder neu entstandenen Straßenschäden durch eine Baumaßnahme ausräumen zu können.

 

Zuletzt geändert am: 19.3.2025

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