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Beseitigung von Hundekot |
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Der Markt Rohr i.NB weist alle Hundehalter auf die strikte und korrekte Abfallbeseitigungspflicht von Hundekot und Hundekotbeuteln hin. Im Rathaus häufen sich die Beschwerden über achtlos weggeworfene Beutel mit Hundekot in landwirtschaftliche Flächen, Wiesen und auf öffentlichem Grund. Des Weiteren mehren sich Beschwerden über Hundekot auf Straßen, wie zum Beispiel der Lorettostraße und im direkten Umfeld des Kindergartens („Nachtmann-Gässchen“). Weitere Beschwerden liegen vor über Hundekot auf dem Bereich des Sportgeländes. Der Markt Rohr i.NB appelliert an alle Hundehalter, ihrer Verantwortung zur ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung nachzukommen. Im Falle einer Anzeige ist mit einer Geldbuße, im Wiederholungsfall mit einer empfindlichen Geldstrafe nach den gesetzlichen Vorgaben zu rechnen.
Zuletzt geändert am: 17.9.2015
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