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Einreichung von Bauanträgen ab dem 01.01.2023 |
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Ab dem 01.01.2023 wird im Landratsamt Kelheim der digitale Bauantrag eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt tritt die Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) mit den entsprechenden Regelungen zur Umstellung des Verfahrens für den Landkreis Kelheim in Kraft.
Zukünftig haben Bauherr und Planer die Wahlmöglichkeit ihren Bauantrag digital oder in Papierform einzureichen. Hierzu enthält die DBauV mehrere Vorschriften, in denen die Zuständigkeit zur Entgegennahme der Anträge und Anzeigen geändert wird.
Bauanträge und Anzeigen (egal ob digital eingereicht oder in Papierform) müssen somit ab diesem Zeitpunkt zukünftig direkt beim Landratsamt Kelheim eingereicht werden. Das Landratsamt leitet diese dann unverzüglich an die zuständige Gemeinde weiter.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Zuletzt geändert am: 2.1.2023
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