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Maskenpflicht im Klosterumfeld entfällt

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Das Landratsamt Kelheim hat die Allgemeinverfügung vom 28.10.2020, nach der auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist, aufgehoben. Ab sofort gibt es deshalb im Klosterumfeld in Rohr i.NB keine Maskenpflicht mehr.

Die Allgemeinverfügung finden sie hier.

 

Zuletzt geändert am: 16.6.2021

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