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Elternbeitragszuschuss wird neu geregelt – Marktgemeinderat beschließt bewusste Entlastung der Familien
Der seit 2019 gewährte Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro für Kindergartenkinder wird im Zuge der Reform des Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) zum 1. Januar 2027 neu geregelt. Die hierfür vorgesehenen Mittel sollen künftig vermehrt den Kommunen und Trägern von Kindertageseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
Für den Markt Rohr stellt diese Veränderung eine besondere Herausforderung dar. Der Markt betreibt keinen Hort, und die Kinderkrippe ist derzeit bei Weitem nicht ausgelastet. Dadurch stehen den laufenden Ausgaben geringere Einnahmen und Fördermittel gegenüber. Bereits im Haushaltsjahr 2026 ist deshalb schon vor der Änderung der Reform mit einem erheblichen sechsstelligen Defizit im Bereich der Kinderbetreuung zu rechnen.
Der Marktgemeinderat hat sich in mehreren Sitzungen ausführlich mit der Neuregelung, den finanziellen Auswirkungen und den möglichen Folgen für die Familien beschäftigt. Dabei wurde bewusst entschieden, die Kürzung des bisherigen Elternbeitragszuschusses nicht vollständig an die Eltern weiterzugeben. Von der sich aus der Neuregelung rechnerisch ergebenden Gebührenanpassung werden lediglich 50 Prozent an die Eltern weitergegeben; die übrige Hälfte trägt der Markt Rohr selbst.
Damit möchte der Markt Rohr Familien in der derzeit herausfordernden Situation gezielt entlasten. Zugleich schließt sich der Markt Rohr der Vorgehensweise umliegender Kommunen an und setzt auf verlässliche und planbare Elternbeiträge.
Unmittelbar nach dem Beschluss informierten Bürgermeister Matthias Hermann und die Referenten für Kinder, Jugend und Bildung die Elternbeiräte der Einrichtungen über die anstehenden Veränderungen. Dabei wurden die Hintergründe, die finanzielle Situation des Marktes Rohr sowie die Auswirkungen der Neuregelung umfassend erläutert. Der direkte Austausch mit den Elternvertretungen war dem Marktgemeinderat dabei besonders wichtig.
„Uns ist bewusst, dass die Kinderbetreuung für Familien eine große finanzielle und organisatorische Bedeutung hat. Trotz der erheblichen Belastungen für den Markt Rohr wollen wir die Eltern nicht mit den vollständigen Auswirkungen der Neuregelung alleinlassen. Gleichzeitig ist es unser Ziel, die hohe Qualität unserer Betreuungseinrichtungen und die wertvolle Arbeit unserer Beschäftigten zu sichern“, erklärt Bürgermeister Matthias Hermann.
Darüber hinaus verzichtet der Markt Rohr auf eine automatische jährliche dynamische Anpassung der Elternbeiträge. Die weitere Entwicklung der Gebühren soll stattdessen gemeinsam mit dem Marktgemeinderat, den Einrichtungsleitungen und den Beschäftigten regelmäßig betrachtet und bewertet werden.
Ziel der aktuellen Gebührenanpassung ist es, ein verlässliches und pädagogisch hochwertiges Betreuungsangebot dauerhaft zu erhalten. Dazu gehört insbesondere eine gute personelle Ausstattung, stabile Rahmenbedingungen für die Beschäftigten und ausreichend Zeit für die pädagogische Arbeit.
Die derzeitige Belegungssituation bietet den Kindern in den Einrichtungen des Marktes Rohr zudem eine besonders angenehme Betreuungsumgebung. Durch die nicht voll belegten Gruppen können ruhigere und individuellere Rahmenbedingungen geschaffen werden. Davon profitieren sowohl die Kinder als auch die pädagogischen Fachkräfte.
Der Markt Rohr sieht die Kinderbetreuung weiterhin als wichtige kommunale Aufgabe und als wesentlichen Bestandteil einer familienfreundlichen Gemeinde. Auch unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen soll den Kindern eine verlässliche, wertschätzende und qualitativ gute Betreuung ermöglicht werden. Die Eltern werden über die konkreten Änderungen der Elternbeiträge und die weiteren Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelung noch mit einem Elternbrief informiert.
Zuletzt geändert am: 28.10.2026
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