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Wegfall Kinderreisepass

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Ab den 01.01.2024 dürfen keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.

Als Ersatzdokument für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU geplant, benötigt jedes Kind einen regulären Reisepass.

Die Gebühren belaufen sich beim Personalausweis auf 22,80 Euro (6 Jahre gültig), der Reisepass beläuft sich auf 37,50 Euro (6 Jahre gültig)

Die Gebühr für Reisepässe für Personen über 24 Jahren erhöht sich zum 01.01.2024 auf 70,00 Euro (10 Jahre gültig).

 

Zuletzt geändert am: 20.11.2023

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