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Standesamtsübertragung an die VG Langquaid |
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Zum 1. April 2017 übernimmt das Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Langquaid die Aufgaben des Rohrer Standesamtes. Das bedeutet, dass das Standesamt Rohr i.NB mit Ablauf des 31.03.2017 aufgelöst wird. Diese Entscheidung ist mir und den Verantwortlichen im Marktgemeinderat und in der Verwaltung nicht leicht gefallen und wurde am 29.11.2016 in den Gremien von Langquaid und Rohr getroffen. Entscheidend hierfür waren überwiegend wirtschaftliche und vor allen Dingen personelle Gründe.
Das Standesamt Rohr i.NB ist das Kleinste im Landkreis Kelheim. Seit dem Jahr 2009 hat zuerst die Verwaltungsgemeinschaft Saal a.d.Donau mit Teugn ihr Standesamt nach Kelheim übertragen, in der Folge der Markt Painten sein Standesamt nach Ihrlerstein. Bei uns in Rohr ist es so, dass gegenwärtig unsere Mitarbeiterin, Frau Wolf, die einzige, verfügbare Standesbeamtin im Dienst ist. Die Standesamtsvertretung ist seit vielen Wochen im Krankenstand. Beide Mitarbeiter wechseln voraussichtlich in den nächsten Monaten beziehungsweise Jahren in den Ruhestand. Gegenwärtig ist es uns also bei Urlaub und Krankheit unserer Standesbeamtin nicht mehr möglich, den Dienstbetrieb im Standesamt aufrecht zu erhalten. Hierzu sind wir als Gemeinde mit Standesamtsbezirk aber verpflichtet. Diese äußerst schwierige Personalsituation hat uns zum Handeln gezwungen. Grundsätzlich sollte das Standesamt Rohr zum 31.12.2017 wegen Eintritt in den Ruhestand an die VG Langquaid übergehen. Eigenes Personal im Rathaus steht hierfür leider nicht zur Verfügung. Durch die krankheitsbedingte Verschärfung der Personalsituation und die generell sehr dünne Personaldecke musste ein schnellstmöglicher Zeitpunkt gefunden werden, weil ansonsten aus den vorher erwähnten Gründen Beurkundungen im Standesamt nicht mehr vollzogen werden können.
Bei der Frage der Standesamtsübertragung haben wir uns damit beschäftigt, wohin unsere Gemeindebürger am ehesten tendieren würden. Hier hat sich bei Betrachtung benachbarter Gemeinden herausgestellt, dass eine Kooperation mit der VG Langquaid am sinnvollsten und effektivsten sein würde, weil beide Gemeinden die interkommunale Zusammenarbeit in der ILE Donau-Laber begründet haben und bereits im Bereich der Bauhöfe gemeinsame Ressourcen nutzen.
Was ändert sich nun mit der Standesamtsübertragung?
Das wichtigste zuerst: standesamtlich heiraten ist auch weiterhin in Rohr möglich. Lediglich die Anmeldung zur Eheschließung muss ab dem 01.04.2017 beim Standesamt Langquaid erfolgen. Leider können wir in der Zukunft Trautermine an so vielen Samstagen wie bisher nicht mehr anbieten, weil im Verhinderungsfalls, zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung, künftig die Standesbeamten der VG Langquaid auch in Rohr präsent sein müssen. Das geht dann nicht, wenn in Langquaid selbst an Samstagen getraut wird und umgekehrt. Eine sehr wichtige Information für unsere Bürgerinnen und Bürger ist, dass die Bereiche Friedhof- und Sozialwesen auch weiterhin beim Markt Rohr i.NB bleiben. Sie gehören nicht zu den standesamtlichen Aufgaben und gehen deshalb auch nicht an die VG Langquaid über. Das Gleiche gilt für die Entgegennahme von Anträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Auch diese können Sie wie bisher im Rohrer Rathaus abgeben.
Rechtzeitig vor Übertragung des Standesamt zum 01.04.2017 werden die Gemeinden Rohr und Langquaid die Öffentlichkeit noch einmal gemeinsam informieren. Für eventuell schon jetzt auftretende Fragen stehe ich Ihnen, zusammen mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerne zur Verfügung.
Die Pressemitteilung finden Sie hier.
Zuletzt geändert am: 2.12.2016
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